Sowohl der qualitativ hochwertige Neubau einer Kindertageseinrichtung als auch ein zeitgemäßer Umbau stellen jeweils hohe Anforderungen an Träger und Architekten dar. Daher galt es – vorerst in der Theorie –, eine optimale KiTa, eine sogenannte Muster-KiTa, zu gestalten. Unter Federführung der Abteilung Immobilien- und Standortentwicklung wurden in einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe – darunter auch Expert/innen für Elementarpädagogik – Überlegungen angestellt, welche baulichen und konzeptionellen Anforderung eine moderne Kindertageseinrichtung erfüllen muss. Entstanden ist zunächst die Broschüre „Muster-KiTa“, welche im fortlaufenden Prozess zur „Standard-Baubeschreibung“ weiterentwickelt wurde:
Mit der Fertigstellung der Baubeschreibung erreicht der KiTa Zweckverband einen wichtigen Meilenstein in der Modernisierungsstrategie KiTa 4.0. Fortan gibt es verbindliche und einheitliche Vorgaben für Um- und Neubauten sowie Instandhaltungsmaßnahmen im Verband. Die Modernisierung der KiTa-Gebäude ist von großer Bedeutung, um aktuelle Bildungsprozesse für alle Kinder zu ermöglichen und unsere Kindertageseinrichtungen zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen. Mit der Baubeschreibung wurden Qualitätsstandards entworfen, die für die Kindertageseinrichtungen richtungsweisend sind und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Die räumliche Planung der KiTas erfolgt unter Einbeziehung möglicher zukünftiger Aufgaben der Einrichtungen. Hier sind u. a. die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, der Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab einem Jahr und die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung sowie eine veränderte Nachfrage bezüglich des Betreuungsumfangs von großer Bedeutung. Dabei gilt es, das Raumprogramm und die Anordnung der Räume zu beachten, aber auch jeden einzelnen Bereich einer KiTa: Eingang, Flure und Garderobe, Büro der Leitung, Gruppen-, Schlaf-, Sanitär- und Nebenräume für jüngere und ältere Kinder, Bewegungs- und Mehrzweckraum, Kinderbistro, Küche, Personalraum, Begegnungsräume für Eltern und Gäste.
Die Vorgaben, welche in der Baubeschreibung festgeschrieben sind, gelten als Maßstäbe, an denen sich sämtliche beteiligte Akteure bei den geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie der laufenden Instandhaltung orientieren. Es handelt sich dabei um einen laufenden Prozess: Anpassungen sind möglich und erwünscht, beispielsweise durch Erkenntnisse aus den Qualifizierungen.